Der Bundesrat hat der Kabinettsvorlage zur Novellierung der EnEV mit Maßgaben zugestimmt
News-Artikel vom 2007-06-08 |
Der Bundesrat hat dem Entwurf des Bundeskabinetts vom 25.04.2007 zur Novelle der EnEV am 08.06.2007 mit Maßgaben zugestimmt. Die wesentlichen Änderungen sind verlängerte Übergangsvorschriften und die Ausweitung der ausstellungsberechtigten Personen. Der durch den Bundesrat geänderten Fassung der EnEV muss nun noch die Bundesregierung zustimmen.
Die wesentlichen Änderungen des Bundesrates am Kabinettsentwurf auf einen Blick:
- Die Fristen zur Einführung von Energieausweisen werden um 6 Monate verschoben. Danach sind die ersten Energieausweise ab dem 01.07.2008 verpflichtend auszustellen.
- Die von der Bundesregierung geplanten Regelungen zur eingeschränkten Wahlfreiheit von bedarfs- oder verbrauchsbasierten Energieausweisen bleiben bestehen. Allerdings ist es bis zum 01.10.2008 zulässig, für alle Gebäude frei zwischen bedarfs- und verbrauchsbasierten Energieausweisen zu wählen.
- Die Regelungen zur Ausstellungsberechtigung wurden ausgeweitet. Für die Ausstellung von Energieausweisen sollen auch nach Landesrecht berechtigten Personen zugelassen werden. Zudem wurde die Gruppe der ausstellungsberechtigten Handwerker und Techniker erweitert.
Weiter Informationen zu diesem Thema:
- Änderungen und Beschluss des Bundesrates zur Kabinettsvorlage der Bundesregierung zur EnEV 2007 vom 08.06.2007
- Beschlussfassung der Bundesregierung zur EnEV 2007 vom 25.04.2007
- http://www.zub-kassel.de/news/article?id=157">Wie geht es weiter mit der EnEV?