Neuregelung des KfW CO2-Programmes für Wohngebäude seit dem 1. Januar 2007

News-Artikel vom 2007-01-12priority

Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm eignet sich für alle, die den Energieverbrauch ihres Altbaus entscheidend senken und dabei Zuschüsse oder Kredite zu außerordentlich günstigen Konditionen erhalten möchten. Die bisherigen Regelungen der Maßnahmenpakete wurden überarbeitet und vereinfacht.
(Quelle: http://www.kfw-foerderbank.de)

Grundsätzlich bietet die KfW zwei unterschiedliche Fördervarianten an: die Kredit- und die Zuschussvariante.

Kreditvariante

Diese Variante des CO2-Gebäudesanierungsprogramms eignet sich für alle, die umfangreiche energetische Investitionen günstig finanzieren wollen. Grundsätzlich gibt es zwei Wege, ein Darlehen zu erhalten:
  • Kategorie A. Energetische Sanierung auf Neubau-Niveau nach EnEV oder besser.
  • Kategorie B. mit der Durchführung eines von 5 möglichen Maßnahmenpaketen.

Die Kreditvariante auf einen Blick:
  • Günstig: sehr günstige Zinsen durch zusätzliche Zinsverbilligung aus Bundesmitteln,
  • Noch günstiger: Wenn Ihr Altbau nach der Sanierung das EnEV-Neubau-Niveau einhält, dann gibt’s einen Tilgungszuschuss. Bei deutlicher Unterschreitung erhöht sich der Tilgungszuschuss.
  • Sicher: Ihr Zinssatz wird für 10 Jahre festgeschrieben,
  • Komplett: Finanzierung von bis zu 100 % der Investitionskosten, einschließlich der Nebenkosten.
  • Flexibel: Vorzeitige Rückzahlung auch in Teilbeträgen jederzeit kostenlos möglich.
  • Umfassend: Übersichtliche Maßnahmenpakete für fast jedes "Energieverschwendungsproblems".
  • Langfristige Finanzierung für die umfangreiche energetische Sanierung von Altbauten.
  • Kombinierbar mit anderen öffentlichen Mitteln und KfW Programmen, jedoch nicht mit der Zuschussvariante.
  • Förderhöchstbetrag: max. 50.000 Euro je Wohneinheit egal ob sie nach Kategorie A. oder B. sanieren
  • Details zu den Konditionen finden Sie hier

Zuschussvariante

Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern bzw. Eigentumswohnungen können die Zuschussvariante aus dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm in Anspruch nehmen. Um einen Zuschuss zu erhalten, können Sie zwischen zwei Möglichkeiten der Sanierung wählen:
  • A. Energetische Sanierung auf Neubau-Niveau nach EnEV oder besser.
  • B. Durchführung eines von fünf möglichen Maßnahmenpaketen.

Die Zuschussvariante auf einen Blick:
  • Besonderer Anreiz zum Erreichen des Neubau-Niveaus nach EnEV
  • Alternativ übersichtliche Maßnahmenpakete für die umfassende energetische Sanierung
  • Darlehensaufnahme nicht notwendig
  • Schlanke Abwicklung
  • Förderhöchstbetrag: Abhängig von der Kategorie, siehe Kategorie A. und B.

Alternativ können Sie bei Durchführung einer der beiden Kategorien die Kreditvariante des CO2-Gebäudesanierungsprogramms beantragen. Wenn Sie Ihr Haus nicht komplett energetisch sanieren wollen, sondern lediglich einzelne energiesparende Maßnahmen durchführen möchten, dann können Sie diese mit dem KfW Programm Wohnraum Modernisieren finanzieren.

Kategorie A - Neubau-Niveau nach EnEV oder besser

Die Bedingung in Kategorie A ist, das das Gebäude bis 31.12.1983 errichtet wurde. Welche Maßnahmen Sie durchführen müssen, um das Neubau-Niveau nach EnEV zu erreichen bzw dies deutlich zu unterschreiten, zeigt Ihnen ein Sachverständiger auf. In der Kreditvariante wird bei Erreichen des Neubau-Niveaus nach § 3 EnEV das zinsgünstige Darlehen zusätzlich mit einen Tilgungzuschuss in Höhe von 5 % versehen. Sollte das Neubau-Niveau um mindestens 30 % unterschritten werden, beträgt der Tilgungszuschuss 12,5 %. Darüber hinaus wurde eine Sonderförderung "Modellvorhaben" gestartet. Danach können Gebäude gefördert werden, welche durch die energetische Sanierung das Neubau-Niveau nach EnEV um 50 % unterschreiten. Details zur Sonderförderung "Modellvorhaben" finden Sie unterhttp://www.zukunft-haus.info In der Zuschussvariante erhalten Sie einen Zuschuss abhängig vom erreichten EnEV-Niveau: - bei Erreichen des Neubau-Niveaus nach § 3 EnEV in Höhe von 10 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal jedoch 5.000 Euro je Wohneinheit, - bei Unterschreitung des Neubau-Niveaus um mindestens 30 %, bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 17,5 %, maximal jedoch 8.750 Euro. Förderfähig sind dabei Maßnahmen wie Fenstererneuerung, Wärmedämmung, Heizungserneuerung oder der Einbau von Lüftungsanlagen. Wichtig dabei ist, das bei Antragstellung eine Bestätigung des Sachverständigen einzureichen ist, dass mit der Sanierung das Erreichen des Neubau-Niveaus nach EnEV bzw. dessen Unterschreitung um 30 % geplant ist. In der Bestätigung sind die geplanten Maßnahmen und deren voraussichtliche Kosten aufzuführen.

Kategorie B - Maßnahmenpakete

Die Bedingung in Kategorie Kategorie B. ist, das das Gebäude bis spätestens 31.12.1994 errichtet wurde. Für die Sanierung stehen dem Sanierungswilligen in dieser Kategorie die Maßnahmenpakete 0-4 zur Verfügung. Dabei bestehen die Maßnahmenpaket 0-3 aus Kombinationen häufig durchgeführter Energie-Einsparmaßnahmen. Diese Pakete sind so geschnürt, dass Sie damit ganz automatisch eine erhebliche Energiekostensenkung erzielen, ohne einen Sachverständigen hinzuziehen zu müssen. Bitte beachten Sie, dass bei Durchführung jedes Maßnahmenpaketes immer alle Außenwände, das gesamte Dach, die gesamte Kellerdecke oder alle erdberührten Außenflächen zu dämmen, sowie alle Fenster entsprechend den jeweiligen Mindestanforderungen zu erneuern sind, sofern sie im gewählten Maßnahmenpaket enthalten sind. Im Maßnahmenpaket 4 (individuelles Paket) muss ein Sachverständiger hinzugezogen werden. Er wählt aus sechs vorgegebenen Maßnahmen mindestens drei aus. Die Besonderheit in diesem Paket ist die Möglichkeit, dass die Sanierung von Teilflächen möglich ist. In der Kreditvariante werden Ihnen zinsgünstige Darlehn angeboten. In der Zuschussvariante werden Maßnahmenpakete mit einem Zuschuss in Höhe von 5 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal jedoch 2.500 EUR gefördert.

Wichtig:
Voraussetzung für die Gewährung des Darlehens oder eines Zuschusses ist die Durchführung der Maßnahmen durch ein oder mehrere Fachunternehmen.

Weitere Informationen finden Sie direkt bei der KfW Förderbank

(Quelle: http://www.kfw-foerderbank.de)