EnEV 2007 im Bundesgesetzblatt verkündet

2007-07-26 14:15
EnEV 2007 im Bundesgesetzblatt verkündet

Am 26. Juli 2007 ist EnEV 2007 im Bundesgesetzblatt verkündet und soll wie geplant am 1. Oktober 2007 in Kraft treten. Es gilt ab dann die im Bundesgesetzblatt gedruckte Fassung. Der nachfolgende Artikel Entwicklung dar.

EnEV 2007 aus dem Bundesgesetzblatt
Stand: 2007-07-26
 

Bitte beachten Sie: Alle genannten Daten entsprechen unserem momentanen Kenntnisstand, sind jedoch ohne Gewähr.


Bisheriger Verlauf des Verordnungsverfahrens

  • 2006-11-17 - Veröffentlichung Referentenentwurf
  • 2006-12-13 - Anhörung der Verbände und Kammern
  • 2006-12-14 - Anhörung der Länder
  • 2007-01 - Fortschreibung des Referentenentwurfes nach Ergebnis der Anhörung zum Regierungsentwurf. Herbeiführung Kabinettsbeschluss
  • 2007-04-25 - Kabinettsbeschluss zur EnEV 2007
  • 2007-05-25 - Sitzung der 5 Fachausschüsse des Bundesrates
  • 2007-06-08 - Behandlung der EnEV 2007 im Bundesrat, Zustimmung mit Maßgaben
  • 2007-06-27 - Zustimmung der Bundesregierung zu den Maßgaben des Bundesrates
  • 2007-10-01 - Inkrafttreten EnEV 2007

Aus dem Inkrafttreten der EnEV ergeben sich kurz dargestellt folgende Konsequenzen

  • 2007-10-01 - Stufe 1: "Inkrafttreten der EnEV 2007"
    • Neubau
      • Für die Erstellung von Ausweisen für neue Wohngebäude ergeben sich nur kleinere Änderungen und die bedarfsorientierte Bilanzierung erfolgt weiterhin auf Grundlage der Normen DIN 4108 und DIN 4701.
      • Neu zu errichtende Nichtwohngebäude sind jedoch nach DIN V 18599 zu bilanzieren.
    • Gebäudebestand
      • Sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude wird die Ausweispflicht in Stufen schrittweise eingeführt. Die Ausweise sind bei Vermietung oder Verkauf auf Verlangen vorzulegen. Bei größeren öffentlichen Gebäuden sind die Ausweise auszuhängen.
  • 2008-07-01 - Stufe 2: "Wohngebäude bis 1965"
    • Für Wohngebäude, die bis 1965 fertig gestellt wurden, wird der Energieausweis Pflicht.
    • In dieser Stufe können Eigentümer und Vermieter dieser Wohngebäude zwischen verbrauchs- und bedarfsorientierten Ausweisen wählen.
  • 2008-10-01 - Stufe 3: "Ende der Übergangsregelung"
    • Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, die bis 1965 fertig gestellt wurden und das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 nicht erreichen, werden bedarfsorientierte Ausweise vorgeschrieben. Für die übrigen (bis 1965 fertig gestellten) Wohngebäude bleibt die Wahlfreiheit zwischen den Ausweistypen bestehen.
  • 2009-01-01 - Stufe 4: "Wohngebäude ab 1965"
    • Auch für Wohngebäude, die ab 1965 fertig gestellt wurden, wird der Energieausweis Pflicht.
    • Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, die das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 nicht erreichen, werden bedarfsorientierte Ausweise vorgeschrieben. Für die übrigen  Wohngebäude bleibt die Wahlfreiheit zwischen den Ausweistypen bestehen.
  • 2009-07-01- Stufe 5: "Nichtwohngebäude"
    • Für Nichtwohngebäude wird der Energieausweis am 1. Juli 2009 Pflicht und es kann grundsätzlich zwischen verbrauchs- und bedarfsorientierten Ausweisen gewählt werden. Bedarfsorientierte Bilanzierungen sind nach DIN 18599 durchzuführen.