Bundesregierung ebnet den Weg zur Einführung von Energieausweisen für Gebäude

2007-06-27

Tiefensee: „Gebäudeenergieausweis wird Erfolgsmodell am Immobilienmarkt“

Die Bundesregierung hat heute den vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen der Regierungsvorlage zur Einführung von Energieausweisen auch für Bestandsgebäude zugestimmt. Eigentümern, Vermietern und Ausstellern stehen jetzt klare und verlässliche Rahmenbedingungen für die Ausstellung von Energieausweisen zur Verfügung. Die für Neuvermietung und Verkauf von Wohnungen und Gebäuden geltende Verpflichtung zur Vorlage eines Energieausweises kann damit wie geplant stufenweise für die verschiedenen Wohngebäudetypen ab dem 1. Juli 2008 umgesetzt werden.

Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee betonte die herausragende Bedeutung der Energieausweise für den Immobilienmarkt: "In Zukunft werden potenzielle Mieter und Käufer von Gebäuden und Wohnungen stärker als zuvor auch die energetische Qualität des Objekts in ihre Entscheidungen einfließen lassen. Erstmals können sie sich dabei mit einem Blick über die wesentlichen Eigenschaften des Gebäudes informieren." Zusammen mit den Energieausweisen sind bei Vermietung und Verkauf in vielen Fällen auch Modernisierungsempfehlungen vorzulegen. "Diese Empfehlungen können den Eigentümern vor allem älterer Gebäude Hinweise auf wirksame energetische Verbesserungsmaßnahmen geben. Davon erwarte ich einen spürbaren Modernisierungsschub im Gebäudebestand. Das wird maßgeblich zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in der Bauwirtschaft und im Handwerk beitragen", sagte Tiefensee.

Der Energieausweis sei zudem eine wichtige Ergänzung des erfolgreichen CO2-Gebäudesanierungsprogramms. Mit dem Programm der Bundesregierung könnten Mieter und Eigentümer bis zum Jahr 2020 insgesamt bis zu 40 Milliarden Euro an Energiekosten einsparen.

Kern der Neuregelungen in der neuen Energieeinsparverordnung ist die Differenzierung bei Bedarfs- und Verbrauchsausweisen nach der Anzahl der Wohneinheiten. Für eine Übergangszeit gilt zunächst volle Wahlfreiheit für alle Wohngebäude. Danach ist ein auf der Basis der objektiven energetischen Eigenschaften eines Hauses erstellter so genannter Bedarfsausweis nur für Wohngebäude bis zu vier Wohneinheiten Pflicht, die vor 1978 errichtet wurden und nicht das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllen. Für alle übrigen Wohngebäude bleibt es dagegen bei der Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweisen. Die neue Energieeinsparverordnung wird demnächst im Bundesgesetzblatt verkündet.

Quelle: http://www.bmvbs.de