Bundesregierung beschließt die Einführung von Energieausweisen
Die Einführung erfolgt in drei Schritten:
- Schritt 1: Für Wohngebäude die bis 1965 fertig gestellt wurden, wird der Energieausweis am 1.Januar 2008 Pflicht.
- Schritt 2: Für Wohngebäude die ab 1965 fertig gestellt wurden, wird der Energieausweis am 1. Juli 2008 Pflicht.
- Schritt 3: Für Nichtwohngebäude wird der Energieausweis am 1. Januar 2009 Pflicht.
Dabei können Eigentümer und Vermieter von Wohngebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten wählen, ob sie den Energieausweis auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs oder des tatsächlichen Energieverbrauchs verwenden. Das Gleiche gilt für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, wenn sie entsprechend dem Standard der 1977 erlassenen Wärmeschutzverordnung errichtet oder später auf diesen Standard gebracht worden sind.
Der Bedarfsausweis soll nur für Wohngebäude (mit bis zu vier Wohnungen) aus der Zeit vor der Wärmeschutzverordnung von 1977, die dieses Anforderungsniveau nicht erreichen, vorgeschrieben werden. Übergangsweise soll es bis zum 31. Dezember 2007 möglich sein, sich in allen Fällen Energieausweise wahlweise auf Bedarfs- oder auf Verbrauchsgrundlage ausstellen zu lassen.
Für Nichtwohngebäude sollen beide Varianten generell erlaubt werden.
Dazu erklärte Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee: "Mit der geplanten Änderung der Energieeinsparverordnung betreten wir Neuland. Der Energieausweis soll mehr Transparenz in den Immobilienmarkt bringen. Mieter und Käufer können künftig auf einen Blick einen Eindruck bekommen, welche Nebenkosten auf sie zukommen. Die Energieeffizienz wird damit zu einem zentralen Entscheidungskriterium. Energieeffiziente Gebäude sind damit klar im Vorteil. Wer bislang sein Haus nicht gedämmt hat, verschenkt nicht nur bares Geld, sondern schadet auch dem Klima. Mit dem Energieausweis für Gebäude kommt nun der energetische Fingerabdruck für Häuser."
Bundesminister Michael Glos betonte: "Der sparsame und effiziente Umgang mit Energie ist unabdingbare Voraussetzung für eine sichere und kostengünstige Energieversorgung. In gleichem Maße werden auch Ressourcen und Klima geschont. Die jetzige Novelle der EnEV geht einen weiteren Schritt in die Richtung, den Energieverbrauch zu senken. Die künftigen Energieausweise mit ihren Modernisierungsempfehlungen setzen einen wichtigen Anreiz zur energetischen Sanierung. Mit den Neuregelungen wird die EnEV zu einem zentralen Element der Energieeffizienz- und der Klimapolitik der Bundesregierung weiterentwickelt."
Bundesumweltminister Sigmar Gabriel sagte: "Der Gebäudebereich ist von zentraler Bedeutung für die Klimaschutzpolitik der Bundesregierung. Jede unterlassene energetische Sanierung eines Gebäudes belastet über Jahrzehnte unnötig die Klimabilanz und die Kasse seiner Bewohner. Der vom Kabinett beschlossene Energieausweis auch für den Gebäudebestand macht die energetische Qualität eines Gebäudes für Eigentümer, Käufer und Mieter erstmals zu einem zentralen Marktfaktor. Die mit dem Ausweis verbundenen Modernisierungsempfehlungen geben konkrete Hinweise zur Energieeinsparung. Der Energieausweis regt damit in besonderem Maße zum "Mitdenken" und "Mitmachen" an."
Quelle: http://www.bmvbs.de
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EnEV-2007-Beschlussfassung-der-Bundesregierung-2007-04.pdf | 771.08 KB |